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Hinweise für die Baupraxis - Informationen für Handel, Anwender, Planer und Bauträger Stand: 24. März 2006
Die Verwendung und die bisher übliche Bezeichnung von Mauerziegeln (Norm- und Zulassungsziegel) wird auch nach Einführung der CE-Kennzeichnung auf Basis der DIN-Restnormen (Mauersteine mit besonderen Eigenschaften) unverändert fortge- führt.
Für Handel, Planer und Anwender wird daher abgesehen von der neuen zusätzlichen CE-Kennzeichnung keine Änderung feststellbar sein.
Weitere Informationen zur CE-Kennzeichnung und den Schlüssel zur Decodierung finden Sie unter www.ziegelvertrieb-bayern.de
Unsere Konformitätserklärungen finden Sie hier.
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