Wöhrl GmbH
     

 

WÄRMESCHUTZ

Allgemeine Anforderungen

Die geltende Wärmeschutzverordnung stellt keine Anforderungen an die Wärmedämmung einzelner Bauteile. Über eine Energiebilanz wird der jährliche Heizwärmebedarf ermittelt. Dieser Wert darf einen in der WSchVo festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. In Abhängigkeit von der Gebäudeoberfläche zum Gebäudevolumen liegt der zulässige Wärmebedarf für Gebäude mit normalen Innentemperaturen zwischen 54 kW/qm und 100 kW/qm (beheizbare Nutzfläche pro Jahr).

Decken können thermische Außenbauteile sein, z.B. Decken unter nicht ausgebauten Dachgeschossen oder Kellerdecken über unbeheizten Kellern. Für beide Bauteile gilt: Da sie an unbeheizte Räume grenzen, sind sie den niedrigen Außentemperaturen nicht im gleichen Maße ausgesetzt wie z.B. Außenwände. Dies wird in der Energiebilanz dadurch berücksichtigt, dass der k-Wert um 50% abgemindert werden darf, die Wärmedämmung dieser Bauteile also nur abgemindert in die Rechnung eingeht.

Ziegeldecken haben aufgrund ihres hohen Ziegelanteiles eine bessere Wärmedämmung als Decken aus Baustoffen mit hoher Wärmeleitfähigkeit.
Ziegeldecken über unbeheizten Kellern oder unter unbeheizten Dachräumen benötigen deshalb weniger zusätzlichen Dämmstoff. In Verbindung mit der oben genannten rechnerischen Abminderung bedeutet dies: Ziegeldecken über Untergeschossen erzielen normalerweise mit ca. 4 cm Trittschalldämmung unter dem schwimmenden Estrich einen ausreichenden Wärmeschutz.