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SCHALLSCHUTZ
Decken müssen gegen Luftschall und Trittschall schützen. Die erforderliche Luftschalldämmung wird mit dem bewerteten Schalldämm-Maß R'w, die Trittschalldämmung mit dem Norm-Trittschallpegel L'n,w angegeben. Für das früher übliche Trittschallschutzmaß TSM gilt: TSM = 63dB-L'n,w
Schallschutz von Ziegeldecken
Decken zwischen fremden Wohn- und Arbeitsräumen sind grundsätzlich zweischalig, d.h. mit schwimmendem Estrich auszuführen. Diese Konstruktion verbessert neben dem Trittschallschutz auch den Luftschallschutz.
Ausreichenden Trittschallschutz gewährleistet - bei allen Deckenarten (unabhängig vom Baustoff) - nur ein schwimmender Estrich. Die Estrichplatte muss nicht nur nach unten, sondern auch am Rand konsequent und fehlerfrei "schwimmend" verlegt sein, um den Trittschall nicht auf Decke und Wände zu übertragen.
Die Arbeitsgemeinschaft Ziegeldecke empfiehlt zur Optimierung des Trittschallschutzes unter schwimmenden Estrichen grundsätzlich Mineralfaserplatten mit einer dynamischen Steifigkeit von 10 MN/Kubikmeter zu verwenden.
Der Luftschall zwischen zwei Räumen wird nicht nur über das trennende Bauteil, sondern auch über die flankierenden Bauteile übertragen. Der am Bau erreichbare Luftschallschutz ist deshalb nicht nur vom trennenden Bauteil, sondern auch von der Längsschalldämmung der flankierenden Bauteile abhängig. Die Rechenwerte nach DIN 4109 setzen – unabhängig vom Baustoff – für alle Deckensysteme voraus, dass die flankierenden Bauteile eine mittlere flächenbezogene Masse von 300 kg/qm haben. Bei Außenwänden sollte zur Verminderung der vertikalen Flankenübertragung unter und über dem Deckenauflager immer eine Bitumenpappe angeordnet werden.
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