BAUPHYSIK
Wärmeschutz
Die geltende Wärmeschutzverordnung stellt keine Anforderungen an die Wärmedämmung einzelner Bauteile. Über eine "Energiebilanz" wird der jährliche Heizwärmebedarf ermittelt. Dieser Wert darf einen in der WSchVo festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. In Abhängigkeit von der Gebäudeoberfläche zum Gebäudevolumen liegt der zulässige Wärmebedarf für Gebäude mit "normalen Innentemperaturen" zwischen 54 kW / qm und 100 kW / qm (beheizbare Nutzfläche pro Jahr).
Bei einem Ziegel-Massivdach wird die Wärmedämmung auf der Außenseite aufgebracht. Zum Wärmeschutznachweis: Der k-Wert des Ziegel-Massivdaches zusammen mit einer Dämmung der Gruppe 030 bei d = 12 cm beträgt k = 0,22. Die Wärmedämmung wird außen auf das Massivdach verlegt und mit der Konterlatte als Befestigungsbrett (84 auf 90 mm) im Ziegel-Massivdach mit Dübeln befestigt. Die Wärmedämmung wird am Fußpunkt an die Traufbohle kraftschlüssig angelegt. Dieser Anschluss überträgt die Schubkräfte aus der Dacheindeckung, in Verbindung mit der Verdübelung, auf den Fußpunkt. Das Befestigungsbrett / Konterlatte ist gleichzeitig Abstandshalter für die Hinterlüftung der Dachhaut und dient als Befestigung für die Dachlatte.
Wärmedämmung wird als geschlossene Hülle ausgeführt und ist frei von konstruktiv bedingten Zwangsfugen oder Schwachstellen.